Behandlungskosten

Behandlungskosten (Eigenanteile bei  gesetzlich Versicherten; durchschnittliche Kosten der häufigsten Behandlungen; eventuelle Labor-/Materialkosten inbegriffen):

Kunststoff-Füllung mit sehr hohem Keramikanteil, Adhäsivtechnik:  je nach Aufwand/Größe, bis 120 €

Zahnkrone (Keramik / Hybridkeramik, CAD/-CAM-Technik):  ca. 700 €

Wurzelbehandlung mit modernen Techniken, ja nach Schwierigkeitsgrad / 

Anzahl der Wurzelkanäle,            

- Frontzahn: ca. 100 - 150 €

- vorderer, kleiner Backenzahn: ca. 200 - 240 €

- hinterer, großer  Backenzahn: ca. 300 - 360 €

 

Rein private Kosten bei  gesetzlich Versicherten (manche Kassen zahlen einen jährlichen Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung. Es kann sich lohnen, sich immer wieder über die aktuellen Angebote der gesetzlichen Kasse zu erkundigen):

Professionelle Zahnreinigung (umfangreiche Zahn- und Mundhygiene-Maßnahmen auf dem neuesten Stand, durch langjährig erfahrene Assistentin; inkl. Prophylaxemittel für zu Hause; Dauer: ca. 1 Stunde), je nach Aufwand: ca. 95 - 115 €

Entfernen von Zahnverfärbungen (z.B. von Kaffee,Tee; in der Regel kurzfristiger Termin möglich; in professioneller Zahnreinigung inbegriffen): ca. 40 - 50 €

Austausch einer Amalgamfüllung mit hochwertiger Kunststoff-Füllung:  150 – 180 €

Kosmetische Korrektur eines Front-Zahns mit hochwertigem Composite-Material:  bis 120 €

 

Rein kosmetische Privatleistung:

Aufhellung der Zähne (bis 20 Zähne, eine Sitzung): ca. 300 €           

Aufhellung nur bei einem Zahn (eine Sitzung): ca. 80 €           

 

Hinweis für Privatversicherte:

Da bei den zahnärztlichen Leistungen unter den oben aufgeführten Behandlungen (mit Eigenanteilen) der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung bereits abgezogen ist und bei Privatversicherten ein eventuell anfallender Aufwand, der erst während der Behandlung festgestellt wird, durch eine  Faktorerhöhung berücksichtigt werden kann, können die Behandlungskosten  für Privatversicherte höher ausfallen. Darüber hinaus unterscheidet sich die Bewertung der Leistungen, sowohl zahnärztlich als auch zahntechnisch, bei den gesetzlichen Versicherungen grundsätzlich von derjenigen der privaten Gebührenordnung. 

Es ist zu beachten, dass bei einem Versicherungstarif mit Selbstbehalt Kosten für zahnärztliche Behandlungen bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr von Versicherten selbst getragen werden müssen. 

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